Eine reine Personalanfrage ist generell kostenlos.
Kommt es bei der Personalvermittlung eines zuvor von uns angebotenen Kandidaten zu einer Festanstellung, wird eine Gebühr von 25% des Jahresgehalts erhoben.
Für den Fall, dass der Entleiher mit einem – von Baltic Jobs GmbH an ihn – überlassenen Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht, wird ein Vermittlungshonorar gemäß folgender Staffel vereinbart:
Bei direkter Übernahme:
2,5 Brutto-Monatsgehälter
Bei einer Überlassungsdauer von 1-3 Monaten:
2 Brutto-Monatsgehälter
Bei einer Überlassungsdauer von 4-6 Monaten:
1,5 Brutto-Monatsgehälter
Bei einer Überlassungsdauer von 7-9 Monaten:
1 Brutto-Monatsgehalt
Bei einer Überlassungsdauer von 10-12 Monaten:
0,5 Brutto-Monatsgehalt
Geht ein zuvor überlassener Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten nach der Beendigung seines Einsatzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher ein, hat Baltic Jobs GmbH einen Honoraranspruch in Höhe von einem Brutto-Monatsgehalt. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens aber das zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt. Sämtliche Vermittlungsprovisionen werden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und sind binnen 8 Tagen fällig.